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Anlegerschutz verstärkt - Auskunftsanspruch gegenüber Banken
Bankkunden haben Anspruch auf Auskunft gegen ihre Banken, welche Provisionen und Rückvergütungen, auch kick backs genannt, diese bei Geldanlagen erhalten haben.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 19.12.2006, AZ: XI ZR 56/05, einen solchen Anspruch zu erkannt und die Banken zur Aufklärung des Kunden verpflichtet.
Der Entscheidung lag der Fall zugrunde, daß die Bank bei der Vermitllung von Investmentsfonds Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und aus der jährlichen Verwaltungsprovision erhielt. Über solche verdeckten Rückvergütungen wird meistens nicht aufgeklärt.
Der Verbraucherschutz setzt sich damit mühsam auch beim bankenfreundlichen XI. Senat des BGH durch. Von allein werden die Banken diesem Urteil aller Erfahrung nach nicht nachkommen. Der Anleger muß also gezielt danach fragen. Brauchen Sie Hilfestellung? Dann nehmen Sie gern Kontat mit mir auf.
Rechtsanwältin / vereidigte Buchprüferin
Petra Hildebrand-Blume
Gluckstraße 5
68165 Mannheim
Tel. 0621-4004967
Fax 0621-40049699
Email: kanzlei@hildebrand-blume.de
www.hildebrand-blume.de
Rechtsanwältin / Vereidigte Buchprüferin ist seit über 20 Jahren u.a. im Bereich des Bankrecht und Kapitalanlegerrechts tätig und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Rückforderung ohne Rechtgrund geleisteter Zahlungen.
Quelle: openpr - Anlegerschutz verstärkt - Auskunftsanspruch gegenüber Banken