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Arbeitsrecht: Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Wegfalls des Beschäftigungsbedarfs sozial gerechtfertigt, wenn höher qualifizierte Mitarbeiter dieselbe Tätigkeit ausüben können

Das LAG Baden-Württemberg hat kürzlich entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Wegfalls des Beschäftigungsbedarfs sozial gerechtfertigt ist, wenn höher qualifizierte Mitarbeiter dieselbe Tätigkeit ausüben können (LAG Baden-Württemberg, 15-Sa-144/05, Urteil vom 22.05.2006). Die zuständige Kammer führt hierzu u.a. aus: Hat der Arbeitgeber nach seinem unternehmerischen Konzept nur noch einen geringeren Arbeitskräftebedarf in einer Abteilung, in dem unterschiedlich qualifizierte Mitarbeiter dieselbe Tätigkeit verrichten, so ist die Kündigung eines aufgrund fehlenden Ausbildungsabschlusses geringer qualifizierten Arbeitnehmers nicht wegen fehlerhafter Sozialauswahl unwirksam, denn der Betroffene ist mit den höher qualifizierten Mitarbeitern, die dieselbe Aufgabe auszuüben in der Lage sind, nicht vergleichbar. Das Fehlen von vom gekündigten Arbeitnehmer für vergleichbar gehaltenen Mitarbeitern auf der Namensliste hat nicht eine mangelhafte Betriebsratsanhörung zur Folge. Da sich die Mitteilungspflicht auf die subjektiven Kündigungsgründe beschränkt, muss der Arbeitgeber auch bzgl. der Sozialauswahl nur seine subjektiven Auswahlüberlegungen mitteilen. (Quelle: Lexinform) Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft www.rechtsanwalt-in-paderborn.de; www.rechtsanwalts-TEAM.de rechtsanwalts-TEAM.de
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Quelle: openpr - Arbeitsrecht: Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Wegfalls des Beschäftigungsbedarfs sozial gerechtfertigt, wenn höher qualifizierte Mitarbeiter dieselbe Tätigkeit ausüben können