Home
Auslaender - Arbeitsrecht
Arbeitsrecht (2)
ALG-II - Hartz IV
Gebaeude - GmbH
Haftung - Insolvenz
Jahressteuergesetz - Mediation
MWSt - Mobbing
Miete - Presse
Rechtsanwalt -
Schrottimmobilien
Sozial - Steuerrecht
Unfall - Unterhalt -
Vertrag - Zivilrecht
Nebenjobs - Sparen
Shoppen
Jobs in Spanien
Leben in Spanien
Impressum
Auf staatliche Rechtshilfe bestehen
Viele Amtsgerichte gehen zur Zeit dazu über den Bürgern die Beratungshilfescheine, die Ihnen für die "Außergerichtliche Insolvenzverfahren" durch einen Rechtsanwalt zustehen, zu verweigern.
Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen. Über den Schein rechnet der Anwalt seine Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten dann direkt mit dem Gericht ab.
Grundlage für den Beratungshilfeschein ist das Beratungshilfegesetz. Anwendbar ist er nur zur Problemlösung persönlicher Angelegenheiten, nicht etwa bei Problemen Selbstständiger mit ihren Kunden. Die anwaltlichen Leistungen, für die der Schein gilt, umfassen neben der Beratung die Vertretung, den Schriftverkehr und die komplette außergerichtliche Regelung von Streitfällen.
Der Schein wird nur bedürftigen Antragstellern gewährt, deren Einkommen bestimmte individuelle Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Ist jedoch noch eigenes Vermögen vorhanden, sind die Anwaltskosten trotz geringem Einkommen selbst zu bezahlen.
In letzter Zeit ist es verstärkt vorgekommen, dass die Gerichte den Hilfsbedürftigen trotz gegebenem Anspruch auf einen Beratungshilfeschein nicht weiterhelfen. Insbesondere bei Anträgen auf einen Beratungshilfeschein für die Durchführung einer Verbraucherinsolvenz werden die Bedürftigen an die staatlichen Schuldnerberatungsstellen verwiesen, wo Wartezeiten bis zu 2 Jahren bestehen. Hier werden neben der verlorenen Zeit für die Hilfsbedürftigen auch Steuergelder verschwendet: Wird über einen Beratungshilfeschein zwischen € 224 - € 560 vom Anwalt beim Staat abgerechnet, erhalten die staatlichen Schuldnerberatungsstellen bis zu € 2.000 an fiskalischer Unterstützung je Insolvenzfall (die vom Steuerzahler getragen werden müssen). Dafür wird aber in vielen Fällen den Schuldnern nicht weitergeholfen, sondern diese werden nur hingehalten. Bei einem spezialisierten Rechtsanwalt wird dem Schuldner sofort und professionell geholfen.
RA Neumeier, vom Verein für Existenzsicherung e. V. rät: Lassen Sie sich nicht abwimmeln oder zu den staatlichen Beratungsstellen schicken, sondern bestehen Sie auf Erteilung des Beratungshilfescheines oder der Verbescheidung Ihres Antrages. Gegen einen unrechtmäßig ergangenen ablehnenden Bescheid sollte dann der Rechtsweg über den betrauten Rechtsanwalt eingeschlagen werden.
Weitere Informationen unter www.vfe.de
Verein für Existenzsicherung e. V.
Hermann-Löns-Str. 14
85757 Karlsfeld
Telefon: 08131-93298
Fax: 08131-996536
Internet: www.vfe.de
E-mail: info@vfe.de
Verein für Existenzsicherung e. V.
Seit über 20 Jahren ist der VfE e. V. speziell auf dem Gebiet von betrügerischen Steuersparmodellen tätig. In den vergangenen 25 Jahren wurden Verbraucher von Drückerkolonnen weit überteuerte Immobilien als Steuersparmodell verkauft. Heute sitzen die Verbraucher auf wertlosen Immobilien und sind hoch verschuldet. Selbst bei dem Verkauf der Immobilie bleiben sie auf einem Schuldenberg sitzen. Dies nennt Johann Tillich einen „legalen Betrug“. "Der Punkt ist, dass der Kunde über den tatsächlichen Wert der Wohnung getäuscht wird. Man spricht von einem Gesamtpreis, ohne den Kunden zu erläutern, dass die Gebühren zum Teil über 1/3 der Gesamtsumme ausmachen, der reale Immobilienpreisen also weit unter dem Verkaufspreis liegt", und erklärt Tillich. Wolle oder müsse der Käufer nach einigen Jahren das Objekt veräußern, dann bleibe er in der Regel auf einem hohen Schuldenberg sitzen.
Immer mehr Menschen tappen in die aufgestellten Fallen. "Mitschuld tragen die Banken, die die Finanzierung des Steuersparpaketes sicheren." Sie lassen sich oftmals Gebühren zur " Wertberprüfung der Immobilie "zahlen, halten es aber nicht für nötig, den Kunden auf die Besonderheiten des "Steuersparmodells" aufmerksam zu machen. "Das schlimmste ist, dass renommierte Banken den "legalen Betrug" mitmachen. Sie vergebenen Darlehen, die den Wert der Wohnung um das Doppelte übersteigen." Der Verein für Existenzsicherung will jedoch gar nicht warten, bis der Schwindel passiert ist, sondern versucht im Vorfeld Aufklärungsarbeit zu leisten. Vorträge und Aufklärungskampagnen gehören zur Vereinsarbeit ebenso, wie Hilfe bei der Überprüfung von etwaigen Finanzierungsangeboten. Johann Tillich fasst zusammen: "Wer Mitglied im Verein für Existenzsicherung ist, erhält individuelle Betreuung, wenn er wirtschaftliche Probleme hat. Gemeinsam mit qualifizierten Rechtsanwälten und der Bereitschaft des Mitgliedes, an einer Gesamtlösung aktiv mitzuwirken, finden wir für fast jede Angelegenheit eine realisierbare Lösung."
Quelle: openpr - Auf staatliche Rechtshilfe bestehen