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BVG verweist Handwerkskammern in Schranken

Verden, den 03.04.2007. Ein Prüf- und Betretungsrecht der Handwerkskammern bei Gewerbetreibenden besteht nur, wenn der Betriebsleiter in die Handwerksrolle eingetragen werden kann, d.h. wenn er einen Meisterbrief (oder eine Ausnahmebewilligung) besitzt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner heute veröffentlichten Entscheidung (Az: 1 BvR 2138/05 vom 15.03.2007) festgestellt. Walter Ratzke (Nabburg), der Rechtsanwalt des Beschwerdeführers stellt fest: „Es ist eine Blamage für das Verwaltungsgericht und den bayrischen Verwaltungsgerichtshof, dass die Richter dort den Fall nicht schon im Sinne meines Mandanten entschieden haben. Mein Vortrag vor Gericht - in diesem und auch in anderen Fällen - hat sich ausschließlich an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientiert. Es ist erschreckend, wie wenig die Gerichte auf solche Argumentation von Betroffenen eingehen, sobald die Handwerkskammern in Prozessen beteiligt sind. Auch zu der Frage des Meisterzwangs sollte das Bundesverfassungsgericht nun eine Entscheidung treffen, nachdem es ja bereits im Dezember 2005 erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an dieser Einschränkung der Berufsfreiheit geäußert hat. Nun ist es an der Zeit über diese Zweifel auch zu entscheiden. Diese Rechtssicherheit berauchen Handwerker ohne Meisterbrief, denn die Handwerkskammern werden mit Sicherheit nicht ruhen der unzünftigen Konkurrenz das Leben schwer zu machen.“ BUH-Vorstandsmitglied Jonas Kuckuk: „Wir gratulieren dem Betroffenen und auch Herrn Ratzke, der viele Mitglieder des BUH in Streitigkeiten mit den Handwerkskammern vertritt, zu diesem Erfolg.“ Kuckuk rät Betroffenen, in Zukunft auf Anfragen der Handwerkskammern nur noch mitzuteilen, dass sie die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerkrolle nicht erfüllten. „Auch nach dieser Entscheidung wird es nötig sein, sich gegen rechtswidrige Übergriffe der Handwerkskammern zur Wehr zu setzen“, meint Kuckuk. Der BUH vertritt bundesweit Unternehmer im handwerklichen Umfeld - häufig Handwerker ohne Meisterbrief. BUH e.V. Geschäftsstelle, Artilleriestr. 6, 27283 Verden, Tel.: 04231 95 666 79, Fax: -81, e-mail: buero@buhev.de, Informationen: www.buhev.de Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker - BUH e.V. - triff für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein, berät Handwerker im Reisegewerbe und bietet Seminare für Existenzgründer im Handwerk mit und ohne Meisterbrief.

Quelle: openpr - BVG verweist Handwerkskammern in Schranken