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Der Sozialticker informiert: Anspruch auf ALG II bei eigenem Haushalt in elterlichem Heim

Unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr können Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG II) haben, wenn sie im elterlichen Heim einen eigenen Haushalt führen. Geklagt hatte eine 23-Jährige, die im Eigenheim der Eltern das Dachgeschoss mit Wohn-, Ess- und Schlafzimmer sowie Küchenzeile bewohnt. Die Richter sahen darin keine Bedarfsgemeinschaft, weshalb das Einkommen der Eltern nicht anzurechnen ist. SG Dresden, Urteil vom 29.08.2006, Az. S 23 AS 1122/06 Hier mehr Informationen und die Begründung zum Urteil: www.sozialticker.com/anspruch-auf-alg-bei-eigenem-haushalt-in-elterlichem-heim.html Weitere Informationen, Tipps und aktuelle Urteile auf: www.sozialticker.com
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Quelle: openpr - Der Sozialticker informiert: Anspruch auf ALG II bei eigenem Haushalt in elterlichem Heim