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Der Sozialticker informiert: Auch Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis erhalten Kindergeld

Bis zum heitigem Tage ist es in Deutschland bei den Familienkassen noch üblich, dass Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis Anspruch auf Kindergeld nicht gewährt wird. Dies ist rechtswidrig, denn der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben sich wie folgt dazu geäussert: In einem gegen die Bundesrepublik Deutschland geführten Klageverfahren kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 25.10.2005 (59140/00) zu dem Ergebnis, dass der Kindergeldbezug von Ausländern nicht von dem Innehaben einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung abhängig gemacht werden darf. Hinreichende Gründe zur Rechtfertigung einer solchen unterschiedlichen Behandlung seien nämlich nicht ersichtlich. Kindergeldbezug von Ausländern darf nicht von Dauer der Aufenthaltsgenehmigung abhängig gemacht werden .
EGMR, Urteil vom 25.10.2005, Az. 59140/00 www.sozialticker.com/forum/viewtopic.php?p=5935#5935 Hinweis: Betroffenen raten wir einen Überprüfungsantrag gemäss §44 SGBX bei der zuständigen Familienkasse zu stellen, Rechtsansprüche auf Kindergeld können bis zu 4 Jahren rückwirkend geltend gemacht werden. Weitere Informationen, Tipps und aktuelle Urteile finden Sie auf: www.sozialticker.com
Redaktion Sozialticker
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Quelle: openpr - Der Sozialticker informiert: Auch Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis erhalten Kindergeld