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Der Sozialticker informiert: Auch Fahrtkosten unter 6 Euro sind zu erstatten
Wie das bayrische Landessozialgricht in seinem neusten Urteil festgestellt und beschlossen hat, sind Fahrtkosten auch unter 6 Euro auf Antrag durch das Amt zu erstatten, wenn der Hilfeempfänger zu Terminen vorgeladen wird.
(L 7 AS 93/06 : www.sozialticker.com/forum/viewtopic.php?p=6321=
Im vorliegenden Fall, hatte die Agentur für Arbeit einem Hilfeempfänger die Fahrtkostenerstattung verwehrt, nachdem sie ihn mehrfach zum Vorstellungsgespräch ins Amt baten, weil die Kosten pro Fahrt unter 6 Euro lagen. Darauf legte der Hilfeempfänger Widerspruch ein und klagte vorm Sozialgericht. Dieses wies die Klage zuerst ab und somit landete es vorm Landessozialgericht - wo der Klage statt gegeben wurde, denn bei ca. 11.50 Euro je Tag für einen ALG II Empfänger, wäre die Bagatellgrenze von 6 Euro - ein gravierend finanzieller Einschnitt, welches bis zu 50 % des Tagesbedarfes ausmachen würde und somit nicht hinnehmbar sei.
Wieder einmal zeigt sich, wie die Ämter versuchen, durch mehrmalige Vorladungen eine “indirekte” Sanktion der knappen Arbeitslosengelder zu betreiben und Hilfebedürftige durch solche Aktionen zu drangsalieren. Dies sollte nun ein Ende haben und Vorladungen - nur noch bei Erfordernis stattfinden.
Weitere Informationen, Tipps und aktuelle Urteile auf: www.sozialticker.com
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Quelle: openpr - Der Sozialticker informiert: Auch Fahrtkosten unter 6 Euro sind zu erstatten