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Der Sozialticker informiert: Die Arbeitsagentur muss umfassend beraten

Mitarbeiter der Arbeitsagentur müssen bei Beratungen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit darauf hinweisen, dass durch einen verschobenen Antrag auf Arbeitslosengeld ein günstigeres Ergebnis erzielt werden kann. Wird das versäumt, dürfen deshalb benachteiligte Arbeitslose ihre ursprüngliche Meldung zurückziehen und ein neues Datum für den Erstbezug von Arbeitslosengeld nennen. Das kann zum Beispiel bedeutsam sein, wenn bald ein höheres Lebensalter erreicht wird und damit eine längere Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld 1. Bundessozialgericht, B 7a AL 70/05 R vom 27.09.2006 Weitere Informationen, Tipps und aktuelle Urteile auf: www.sozialticker.com Redaktion Sozialticker
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Quelle: openpr - Der Sozialticker informiert: Die Arbeitsagentur muss umfassend beraten