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Der Sozialticker informiert: Kein Zuschlag zum ALG II wegen Weihnachten
Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben keinen Anspruch mehr auf einmalige Leistungen für das Weihnachtsfest. Das stellte das Hessische Landessozialgericht klar. Grundsätzlich sei der gesamte Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes durch die Regelleistung nach Paragraf 20 des Sozialgesetzbuches (SGB) II abgedeckt (345 Euro monatlich für jedes erwachsene Mitglied der Bedarfsgemeinschaft).
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. September 2006, AZ: L 9 B 154/06 AS)
Weihnachten wird trostlos sein, alles andere als ein Fest der Freude, Dank Hartz IV
www.sozialticker.com/kein-zuschlag-zum-alg-ii-wegen-weihnachten.html
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Quelle: openpr - Der Sozialticker informiert: Kein Zuschlag zum ALG II wegen Weihnachten