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Der Sozialticker informiert: Tatsächliche Kosten der Unterkunft - 6 Monatsfrist-Belehrungspflicht der Arge

Ein Urteil, indem endlich mal klar gestellt wird, dass das Amt zur Spontanberatung gegenüber dem Erwerbslosen verpflichtet ist. Wurde dies nachweislich nicht durchgeführt, sind die Tatsächlichen Kosten der Unterkunft für weitere 6 Monate zu übernehmen! Die Ausgestaltung der Obliegenheiten des Sozialrechts zeigen, dass dem Leistungsberechtigten eine Obliegenheitsverletzung mit nachteiligen Auswirkungen auf seinen Leistungsanspruch nur vorgeworfen werden kann, wenn er in Kenntnis der konkreten Verhaltensanforderungen gegen diese verstößt (siehe dazu BSG, Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R zur unverschuldeten Unkenntnis von der Obliegenheit zur frühzeitigen Meldung nach § 37 b SGB III). Die Beklagte hat die Klägerin im Bescheid vom 26.10.2004 nur aufgefordert, die Kosten auf den angemessenen Wert zu reduzieren. Sie wurde nicht darauf hingewiesen, dass sie ihre Bemühungen um eine billigere Wohnung nachzuweisen habe. Die Klägerin wurde auch nicht darüber informiert, in welcher Weise und mit welcher Intensität die Wohnungssuche zu erfolgen hatte. Im Hinblick auf die Folgen hätten die Beklagte z.B. durch ein Merkblatt näher konkretisieren müssen, welche Anforderungen an die Wohnungssuche und an die entsprechenden Nachweise gestellt werden. Ein anderes Ergebnis wäre im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wegen der gravierenden Rechtsfolgen verfassungsrechtlich bedenklich......
LSG Bayern L 7 AS 160/06 vom 31.08.2006 www.sozialticker.com/tatsaechliche-kosten-der-unterkunft-6-monatsfrist-belehrungspflicht-der-arge.html Weitere Informationen, Tipps und die aktuellesten Urteile finden Sie auf: www.sozialticker.com Redaktion Sozialticker
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Quelle: openpr - Der Sozialticker informiert: Tatsächliche Kosten der Unterkunft - 6 Monatsfrist-Belehrungspflicht der Arge