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Der Sozialticker zu: Mitbestimmung des Personalrats bei Ein-Euro-Jobs
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in zwei verkündeten Entscheidungen, die sich auf die Städte Mainz und Wetzlar beziehen, das Recht der kommunalen Personalräte zur Mitbestimmung bei der Besetzung sogenannter “Ein-Euro-Jobs” durch die Kommune festgestellt.
Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts gab den Personalräten recht und bestätigte das von ihnen in Anspruch genommene Mitbestimmungsrecht. Die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen unterliegen bei der Verrichtung von im öffentlichen Interesse liegenden zusätzlichen Arbeiten wie Arbeitnehmer der Weisungsbefugnis des Dienststellenleiters. Dieser ist bei der Auswahl des Personenkreises nicht an die Entscheidung der für die Leistung von Arbeitslosengeld II zuständigen Arbeitsgemeinschaft (Arge) gebunden. Deswegen hat der Personalrat im Interesse der regulären Beschäftigten der Stadt zu prüfen, ob der betreffende Hilfebedürftige für die fragliche Tätigkeit geeignet ist und ob die ausgewählten Einsatzbereiche das Merkmal der Zusätzlichkeit erfüllen. Mit diesem Erfordernis soll sichergestellt werden, dass durch die Tätigkeit erwerbsfähiger Hilfebedürftiger reguläre Beschäftigungsmöglichkeiten nicht verdrängt werden
BVerwG 6 P 4.06 – Urteil vom 21. März 2007
BVerwG 6 P 8.06 – Beschluss vom 21. März 2007 www.bundesverwaltungsgericht.de
Der Sozialticker ist der Meinung, dass mit dieser Entscheidung endlich ein kleiner Schritt in Richtung eines Kontrollgremiums für EEJ’er geschaffen wurde, sofern Personalräte nicht im Interesse der Stadtkassen entscheiden, sondern das Merkmal der Zusätzlichkeit unter strengeren Maßstäbe zu Grunde legt, als das dies bisher von den Kommunen und Städte getätigt wurde.
Man kann sich nur wünschen, dass nun auch endlich ein Sanktionskatalog für den missbräuchlichen Einsatz von EEJ’er erlassen wird, um mit empfindlichen Strafen - betroffene Leistungsempfänger vor einem willkürlichen Einsatz zu schützen.
Entsprechende Mitbestimmung sollte von freien Gremien auch verpflichtend in allen anderen Bereichen der Einsatzgebiete von EEJ geschaffen werden, wo Personalräte nicht vorhanden sind. Gerade in den Optionskommunen, ist immer wieder von zweifelhaften EEJ-Einsätzen zu hören, da diese in ihren Entscheidungen keiner übergeordneten Stelle verantwortlich zeichnen müssen.
www.sozialticker.com/mitbestimmung-des-personalrats-bei-ein-euro-jobs_20070321.html
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Quelle: openpr - Der Sozialticker zu: Mitbestimmung des Personalrats bei Ein-Euro-Jobs