Home
Auslaender - Arbeitsrecht
Arbeitsrecht (2)
ALG-II - Hartz IV
Gebaeude - GmbH
Haftung - Insolvenz
Jahressteuergesetz - Mediation
MWSt - Mobbing
Miete - Presse

Rechtsanwalt -
Schrottimmobilien

Sozial - Steuerrecht
Unfall - Unterhalt -
Vertrag - Zivilrecht


Nebenjobs - Sparen
Shoppen
Jobs in Spanien
Leben in Spanien
Impressum




Der Soziaticker informiert: Die Argentur für Arbeit hat die Pflicht, auf die sofortige Antragstellung von ALGII hinzuweisen

Ist der Betroffene bei der Arbeitslosmeldung und der Arbeitslosengeldbeantragung von der Agentur für Arbeit nicht auf die Notwendigkeit der sofortigen Stellung eines Antrages auf ALG II für den Fall der Ablehnung des Arbeitslosengeldantrages hingewiesen worden, so ist diese Pflichtverletzung dem Job-Center im Hinblick auf deren Zusammenwirken bei der Betreuung von Arbeitslosen zuzurechnen. Hat der Betroffene durch die verspätete Antragstellung beim Job-Center einen Nachteil in Form der Nichtzahlung des dem Grunde nach bestehenden Anspruchs auf ALG II für die Zeit vor Antragstellung erlitten, so ist er im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches so zu behandeln, als hätte er den Antrag rechtzeitig gestellt. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.04.2006, Az. L 10 B 134/06 AS ER weiter hier .... www.sozialticker.com/die-argentur-fuer-arbeit-hat-die-pflicht-auf-die-sofortige-antragstellung-von-algii-hinzuweisen.html Weitere Informationen, Tipps und aktuelle Urteile auf: www.sozialticker.com
Redaktion Sozialticker
Verantwortlich im Sinne § 10 Absatz 3 MDStV:
Dr. Jan Friedel
Alte Dorfstr. 4
15926 Luckau
e-mail: info@sozialticker.com
Internetportal:www.sozialticker.com Der Sozialticker kommentiert und berichtet mit kritisch fordernder und spitzer Feder über die aktuellen Geschehnisse im Medienbereich Soziales – Politik – juristische Publikationen – amtliche Bekanntmachungen, sowie dem aktuellen Zeitgeschehen. Der Sozialticker ist überparteilich und keiner Initiative, Verein oder Verband angehörig.

Quelle: openpr - Der Soziaticker informiert: Die Argentur für Arbeit hat die Pflicht, auf die sofortige Antragstellung von ALGII hinzuweisen