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Gesellschaftsrecht / GmbH-Recht: Vertraglich vereinbarte Gehaltsfortzahlung bei einem GmbH-Geschäftsführer
Das Vorliegen einer Erkrankung muss durch GmbH-Geschäftsführer nicht zwingend im Krankheitsfall nach gewiesen werden. So jedenfalls sieht es das OLG Oldenburg (Urteil vom 30.03.2006, 14 U 119/05). Der Senat meint, dass die Gehaltszahlung eines GmbH-Geschäftsführers für den vertraglich vereinbarten „Krankheitsfall oder bei sonstiger unverschuldeter Verhinderung" jedenfalls dann mangels Verschulden zu leisten ist, wenn der Geschäftsführer auf ärztliche Atteste vertraut hat und aufgrund dieser Atteste von seiner Arbeitsunfähigkeit ausgegangen ist. Auf die Feststellung einer tatsächlichen Erkrankung kommt es bei gegebener Vertragsgestaltung entscheidungserheblich nicht mehr an. (Quelle: OLG Oldenburg)
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Quelle: openpr - Gesellschaftsrecht / GmbH-Recht: Vertraglich vereinbarte Gehaltsfortzahlung bei einem GmbH-Geschäftsführer