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GmbH-Recht: GmbH-Gesellschafter können Vertretungsbefugnis von Geschäftsführern einschränken

GmbH-Gesellschafter können Vertretungsbefugnis von Geschäftsführern gegenüber Vertragspartnern wirksam einschränken. Dies hat eine neuere Entscheidung des BGH ge-zeigt (BGH, Urteil vom 19.6.2006, Az: II ZR 337/05). Leitsatz: Eine durch Gesellschafterbeschluss begründete Beschränkung der Befugnis des GmbH-Geschäftsführers, die Gesellschaft zu vertreten, führt - bei Erkennbarkeit für den Ver-tragspartner - zu einer Beschränkung der Vertretungsmacht, ohne dass es darauf an-kommt, ob der Geschäftsführer zum Nachteil der Gesellschaft handelt. Praxishinweis: Wenn die Gesellschafterversammlung aber die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einschränkt und der Vertragspartner davon weiß oder hätte wissen müssen, ist ein Vertrag, der gegen die Einschränkung verstößt, unwirksam. Das heißt: Die GmbH muss dann ausnahmsweise nicht die Verpflichtungen erfüllen, die ihr Geschäftsführer eingeht Für den Fall, dass Sie als Gesellschafter die Vertretungsbefugnis Ihres Geschäftsführers einschränken, sollten Sie davon auch Ihre Vertragspartner, z.B. durch Rundschreiben etc. in Kenntnis setzen! Sie benötigen weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Herzliche Grüße aus Paderborn Ihr rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger Martin J. Warm
Rechtsanwalt
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Quelle: openpr - GmbH-Recht: GmbH-Gesellschafter können Vertretungsbefugnis von Geschäftsführern einschränken