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KG Berlin: Widerrufsrecht bei eBay 1 Monat statt 14 Tage - Auswirkungen auf Onlineshops - Abmahnungsgefahr
Beim gewerblichen Handel über die Auktionsplattform eBay steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von einem Monat und nicht nur von 14 Tagen zu. Das entschied das Kammergericht Berlin mit bereits am 10.8.2006 veröffentlichtem Beschluss (Az. 5 W 156/06) und bestätigte dies noch einmal mit Beschluss vom 5.12.2006, Az. 5 W 295/06
Damit ist nunmehr ein Großteil der Widerrufsbelehrungen auf eBay falsch, was Händler und sog. Powerseller enorme Konsequenzen haben kann. Wer seine Belehrung jetzt nicht anpasst, muss mit einer Abmahnung durch Mitbewerber rechnen, was erheblichen Kosten verbunden sein kann.
Dem Rechtsstreit lag eine Auseinandersetzung zwischen zwei konkurrierenden Schuhverkäufern zugrunde. Einer der beiden hatte seinen Kunden in dem eBay Angebot eine Widerrufsfrist von 14 Tagen eingeräumt. Das reicht nach Ansicht der Berliner Richter nicht aus. Die Frist verlängert sich damit auf einen Monat.
Das KG stellte klar, dass vor dem Vertragsschluss die Kunden über ein bestehendes Widerrufsrecht belehrt werden müssen.
Erfolgt diese Belehrung nicht in Textform (im klassischen Sinne), verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf einen Monat und beginnt erst dann, wenn dem Verbraucher eine entsprechende Belehrung in Textform zugeht.
Texte, die nur im Internet veröffentlicht werden, erfüllen diese Textform nach Ansicht des KG Berlin nicht. Vielmehr verlangen die Richter eine "Perpetuierung der Erklärung beim Verbraucher".
Dies könne etwa durch Zusendung der Widerrufsbelehrung per E-Mail sichergestellt werden. Bein Handel über eBay erhält der Verbraucher die Widerrufsbelehrung praktisch immer erst nach dem Vertragsschluss per E-Mail. Vor Vertragsschluss erfolgt also keine Belehrung in Textform und die Frist verlängert sich auf einen Monat.
Sollten Sie betroffen sein, empfehlen wir sich an eine fachkundige Kanzlei zu wenden um erhebliche Nachteile vorzeitg abzuwenden.
Hier stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Rechtsanwaltskanzlei Tawil
Rosenthaler Str.46/47
10178 Berlin
Telefon: (030)30881292
Telefax: (030)28390991
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sascha Tawil
Rechtsanwalt Tawil ist im Rahmen des Kapitalanlagerechts spezialisiert auf Verbraucherschutzrechte, insbesondere im Zusammenhang mit fehlgeschlagnenen Kapitalanlagen wie geschlossenen Immobilienfonds, Steuersparimmobilien, Kapitalanlagebetrug, "Schrottimmobilien" (Kapitalanlagerecht). Er vertritt Anleger gegenüber Vermittlern sowie Banken wie Berliner Volksbank, Hypo Vereinsbank, BHW u.a.
Der zweite Schwerpunkt stellt das Wettbewerbsrecht dar. Rechtsanwalt Tawil wahrt ihre wettbewerbsrechtlichen Rechte durch Erteilung von Abmahnungen und schützt Sie vor Abmahnungen durch Prüfung ihrer Internetseite und Ergreifen von Gegenmaßnahmen bei bereits vorliegender Abmahnung.
Des Weiteren berate und begleite ich als juristischer Partner eine Vielzahl von mittelständischen und kleineren Unternehmen zu rechtlichen Fragestellungen.
Des Weiteren vertritt das Büro Mandanten in den Bereichen Verkehrsrecht (insbesondere Schadenersatz und Schmerzensgeld) und Strafrecht. Das Fachwissen seiner Schwerpunkte sind durch regelmäßige Fortbildungen auf dem aktuellsten Stand, damit Ihre interessengerechte Beratung und Vertretung sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich sichergestellt ist.
Quelle: openpr - KG Berlin: Widerrufsrecht bei eBay 1 Monat statt 14 Tage - Auswirkungen auf Onlineshops - Abmahnungsgefahr