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Mögliche Einführung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Ausländerrecht"
Nach wie vor ist es für Rechtssuchende schwierig zu erkennen, welcher Rechtsanwalt für ihr Problem besonders geeignet ist. Durch die Änderung des § 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) zum 1.3.2006 ist außerdem die Unterscheidung zwischen Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten weggefallen – eine Regelung, die für viele Ratsuchende ohnehin schwer durchschaubar war.
Damit rücken nunmehr die Fachanwaltsbezeichnungen gem. Fachanwaltsordnung (FAO) in den Mittelpunkt des Interesses. Fachanwaltsbezeichnungen können derzeit (Stand Sept. 2006) in 16 unterschiedlichen Fachgebieten erworben werden, z.B. im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht oder Verwaltungsrecht.
Eine Fachanwaltschaft für Ausländerrecht gibt es derzeit nicht, auch wenn das „Ausländerrecht“ gelegentlich als Teil des Verwaltungsrechts gesehen wird „Auch ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht muss gem. § 8 Abs. 2 FAO keine ausländerrechtlichen Kenntnisse nachweisen.“ gibt Rechtsanwältin Stephanie Weh aus Frankfurt jedoch zu bedenken. Zu einer möglichen neuen Fachanwaltschaft für Ausländerrecht äußert sich Weh kritisch: „’Ausländerrecht’ orientiert an den Bedürfnissen der Mandanten und beinhaltet neben dem Aufenthaltsrecht auch besondere Straftatbestände, das Recht der Abschiebungshaft, Besonderheiten im Sozialrecht und das Internationale Privatrecht in Familiensachen. Ein solcher Aufgabenquerschnitt ist mit dem bisherigen System der Fachanwaltsbezeichnungen praktisch unvereinbar.“ Sie rät Rechtssuchenden deshalb, sich zunächst telefonisch nach den Schwerpunkten des möglichen Anwalts zu erkundigen und erst dann das eigene Problem zu schildern und einen Termin zu vereinbaren. „Auch ein Blick ins Internet ist hilfreich, denn“ so Weh „wer angeblich alles macht, ist wohl kaum ein Spezialist.“
Ansprechpartner für Pressekontakte:
Anwaltskanzlei Weh
Dipl.-Kfm. Armin Berger
Kurfürstenstr. 18 – 60486 Frankfurt
Tel: (069) 7707 5431
E-Mail: berger@sweh.de
Web: www.sweh.de
Die Anwaltskanzlei Weh (www.sweh.de) bietet kompetente Rechtsberatung inbes. im Ausländerrecht, Staatsanangehörigkeitsrecht und im deutschen sowie internationalen Familienrecht. Unter den Mandanten befinden sich mittelständische Unternehmen mit ausländischen Arbeitnehmern, Expatriates, Einwanderungs- und Einbürgerungsinteressenten aus aller Welt, aber auch Flüchtlinge und von Abschiebung bedrohte Menschen. Die Beratung kann auf Deutsch, Englisch und Französisch erfolgen.
Frau Rechtsanwältin Weh ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Ausländer- und Asylrecht“ im DeutschenAnwaltVerein e.V. und aktives Mitglied im „Frankfurter Rechtshilfekomitee für Ausländer e.V.“ (Träger des Integrationspreises der Stadt Frankfurt 2005).
Die Kanzlei befindet sich in Frankfurt-Bockenheim, ca. 10 Minuten Fahrzeit vom Bahnhof und in unmittelbarer Nähe der Messe. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei mit den Linien U6/U7, Haltestelle „Leipziger Straße“ und mit der S-Bahn, Haltestelle „Frankfurt West“, zu erreichen.
Stichworte zur Tätigkeit: Aufenthaltshaltserlaubnis, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Familiennachzug, Ausweisung, Abschiebung, Einbürgerung, doppelte Staatsbürgerschaft, Eheschließung, Scheidung.
Quelle: openpr - Mögliche Einführung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Ausländerrecht"