Home
Auslaender - Arbeitsrecht
Arbeitsrecht (2)
ALG-II - Hartz IV
Gebaeude - GmbH
Haftung - Insolvenz
Jahressteuergesetz - Mediation
MWSt - Mobbing
Miete - Presse
Rechtsanwalt -
Schrottimmobilien
Sozial - Steuerrecht
Unfall - Unterhalt -
Vertrag - Zivilrecht
Nebenjobs - Sparen
Shoppen
Jobs in Spanien
Leben in Spanien
Impressum
Neues aus dem Familienrecht 2007: Neues Unterhaltsrecht
Rechtsanwalt Timo Stapf aus Mannheim erläutert die geplanten Reformen des Unterhaltsrechts und verdeutlicht die voraussichtlichen Auswirkungen auf die gültige Rechtslage im Familienrecht.
Rechtsanwalt Timo Stapf aus Mannheim veröffentlicht auf seiner Kanzlei-Website unter www.rechtsanwalt-stapf.de regelmäßig neueste Entwicklungen der Rechtsprechung und Vorhaben des Gesetzgebers und berichtet in seinem juristischen Forum unter forum.rechtsanwalt-stapf.de über neue Urteile und Tendenzen.
Zunächst geht der Rechtsanwalt aus Mannheim auf die Intension des Gesetzgebers ein. Mit der Reform des Unterhaltsrechts reagiert der Gesetzgeber auf gesellschaftliche Veränderungen und gewandelten Wertvorstellungen. Und die Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren geändert: Die Zahl der Scheidungen ist gestiegen, die Frau nimmt ihre Rolle in der Ehe anders wahr, neue Familienformen sind entstanden (Stichwort: „Patchworkfamilie“), die Zweitehe ist häufiger geworden und die Gesellschaft akzeptiert die Eigenverantwortung nach der Ehe stärker. Aus diesen gesellschaftlichen Veränderungen schließt der Gesetzgeber seine Schlüsse und benennt die Ziele der Reform des Unterhaltsrechts.
Durch die Reform soll vor allem die Rechtsposition der Kinder im Falle einer Scheidung gestärkt werden. Die Kinder sollen bei den Unterhaltszahlungen Vorrang vor geschiedenen oder auch gegenwärtigen Ehepartnern haben. Außerdem sollen Eltern, die Kinder betreuen, an zweiter Rangstelle berücksichtigt werden.
Die Reform tritt nach den neuesten politischen Entwicklungen wohl erst im Juli statt im April 2007 in Kraft.
Den ausführlichen Bericht zum Neues Unterhaltsrecht finden Sie auf der Website des Rechtsanwalts:
www.rechtsanwalt-stapf.de
Rechtsanwalt Timo Stapf
Rechtsanwaltskanzlei in Mannheim Neckarau
Schulstrasse 41
68199 Mannheim
Telefon: 0621 / 85 56 51
Telefax: 0621 / 86 11 05
E-mail: presse@rechtsanwalt-stapf-mannheim.de
Website: www.rechtsanwalt-stapf.de
Forum: forum.rechtsanwalt-stapf.de
Rechtsanwalt Timo Stapf aus Mannheim betreibt eine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei im Süden Mannheims. Die Tätigkeitsschwerpunkte der Mannheimer Kanzlei finden Sie im Internet unter www.rechtsanwalt-stapf.de/rechtsanwalt-mannheim/taetigkeitsschwerpunkt.htm .
Kernbereiche seiner anwaltlichen Tätigkeit sind Familienrecht, Mietrecht und Medienrecht. Aber auch andere zivilrechtliche Felder wie Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Kaufrecht, Erbrecht und viele mehr werden von Rechtsanwalt Stapf bearbeitet.
Die Publikation der Texte und des Logos erfolgte mit freundlicher Genehmigung von Rechtsanwalt Timo Stapf durch MANNHEIMS-WEBDESIGN IMHOF ( www.mannheims-web.de ). MANNHEIMS-WEBDESIGN IMHOF gestaltete und programmierte auch den Internetauftritt der juristschen Kanzlei.
MANNHEIMS-WEBDESIGN IMHOF, eine in Mannheim ansässige Agentur für Neue Medien mit Schwerpunkt Webdesign, Print und digitale Produktionen, sowie Pressearbeit und Marketing ( Nähere Informationen unter www.mannheims-web.de ).
Technischer Ansprechpartner & Webdesign und Pressearbeit
MANNHEIMS-WEBDESIGN IMHOF
Klaus Imhof
Internet: www.mannheims-web.de
Internet: www.mannheims-webdesign.de
Quelle: openpr - Neues aus dem Familienrecht 2007: Neues Unterhaltsrecht