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Online Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Viele Bußgeldbescheide für zu schnelles Fahren sind falsch, da Messungen von sog. Radarfallen fehlerhaft ausgewertet, die bedienenden Beamten (Polizei oder Ordnungsamt) mangelhaft eingewiesen werden oder die Messgeräte nicht ordnungsgemäß funktionieren.
Sachverständige haben bereits seit Längerem festgestellt, dass im gesamten Bundesgebiet rund 15 % der Bußgeldbescheide als nicht korrekt anzusehen sind und bei ca. 80 % der Bußgeldverfahren das vorhandene Beweismaterial mangelhaft ausgewertet wurde.
Oft haben Bußgeldbescheide eine existenzvernichtende Wirkung, insbesondere, wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wird und man den Führerschein abgeben muss.
Die Betroffenen haben jedoch nur wenig Chancen, sich allein erfolgreich gegen einen solchen Bescheid zu wehren.
Es besteht schon nicht die Möglichkeit, ohne Inanspruchnahme eines Verteidigers, Einsicht in die Verfahrensakte zu erhalten.
Dies ist aber unbedingt notwendig, denn schon aus der Akte können sich Fehler, welche bei der Messung und Bedienung gemacht wurden, ergeben.
Natürlich sind nicht alle Bußgeldbescheide falsch und nicht in jedem Fall verhilft ein Einspruch zu einer Aufhebung des Bescheides aber eine Überprüfung lohnt sich insbesondere dann, wenn die Fahrerlaubnis in Gefahr ist.
Wer blickt schon durch bei der heutigen Vielfalt von Radarfallen und Messgeräten. Außerdem können auch unliebsame Punkte in der Verkehrssünderkartei Flensburg drohen.
Wir bieten Ihnen daher einen transparenten und kostengünstigen Weg, den Bußgeldbescheid zu überprüfen.
In vielen Fällen kann zumindest ein Fahrverbot verringert oder sogar verhindert werden. Dies insbesondere, wenn durch ein Fahrverbot die Existenzgrundlage entzogen wird, denn ohne Fahrerlaubnis kann schnell der Job gefährdet sein.
Nach unserer Erfahrung bedarf es zu einer erfolgreichen Verteidigung in Bußgeldsachen zwar häufig eines anwaltlichen Rates, eine anwaltliche Verteidigung in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht ist jedoch nicht in jedem Fall notwendig und sinnvoll, zumal diese den Großteil der Anwaltskosten ausmacht.
Wir habe uns daher entschlossen, einen Service anzubieten, bei welchem Ihnen die Möglichkeit gegeben wird, sich optimal vorbereitet und mit allen notwendigen Informationen ausgestattet, in einem Bußgeldverfahren selbst zu verteidigen.
Dies erfolgt zu Kosten, welche in einem äußerst guten Verhältnis zur Leistung stehen.
Kanzlei Kah
Rechtsanwalt Christian Kah
Susanne-Bohl-Str. 03
07747 Jena
Tel: 03641/422940
Fax: 03641/422939
www.online-einspruch.de
ck@kanzleikah.de
Die Kanzlei Kah wurde im Jahr 2000 durch Rechtsanwalt Christian Kah gegründet. Um die Betreuung unserer Mandanten noch effektiver und komfortabler zu gestalten, bieten wir die Möglichkeit, über unseren Online-Service kompetenten und schnellen Rechtsrat zu erhalten. Darüber hinaus könne Sie uns online einen Scheidungsauftrag erteilen. Das spart Kosten und Zeit.
Quelle: openpr - Online Einspruch gegen Bußgeldbescheid