Home
Auslaender - Arbeitsrecht
Arbeitsrecht (2)
ALG-II - Hartz IV
Gebaeude - GmbH
Haftung - Insolvenz
Jahressteuergesetz - Mediation
MWSt - Mobbing
Miete - Presse
Rechtsanwalt -
Schrottimmobilien
Sozial - Steuerrecht
Unfall - Unterhalt -
Vertrag - Zivilrecht
Nebenjobs - Sparen
Shoppen
Jobs in Spanien
Leben in Spanien
Impressum
Sind Ausländer im Falle einer Festnahme unverzüglich über ihr Recht auf konsularischen Beistand durch ihr Heimatland aufzuklären?
Das Bundesverfassungsgericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob Ausländer im Falle einer Festnahme unverzüglich über ihr Recht auf konsularischen Beistand durch ihr Heimatland aufzuklären sind. Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 19.09.2006, Az. 2 BvR 2115/01; 2 BvR 2132/01; 2 BvR 348/03) bejaht diese Frage und hob zwei Urteile des BGH aus den Jahren 2001 und 2003 gegen zwei Türken auf. Im ersten Fall wurde der Beschwerdeführer wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe, im zweiten Fall wurde der Beschwerdeführer wegen einer räuberischen Erpressung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt. Beiden Fällen war gemeinsam, dass die Türken nach ihrer Festnahme vor der Polizei aussagten, ohne auf Ihr Recht des konsularischen Beistandes aufgeklärt worden zu sein. Diese Aussagen spielten später auch für die jeweiligen Verurteilungen eine Rolle.
Nach Ansicht der Bundesverfassungsrichter verletzt der Verstoß gegen die völkerrechtliche Pflicht gemäß dem „Wiener Konsularrechtsübereinkommen“, dem auch die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist, das Recht der Betroffenen auf ein faires Verfahren. Die Belehrung ist nach Ansicht der Verfassungsrichter zwingend. Zur Begründung verweist das Gericht auf das Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag aus dem Jahre 2001 im Fall der im Jahre 1999 in den USA hingerichteten Brüder La Grand. Abzuwarten bleibt allerdings, ob die Prozesse gegen die beiden Türken nun vom BGH neu aufgerollt werden. Dies ist zu erwarten, wenn der BGH nach Prüfung der Urteile zu dem Ergebnis kommt, dass sich der Belehrungsfehler auf die Urteile ausgewirkt hat.
Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Alexander Velten, Gießen
www.anwalt-fvvs.de/
Frank Velten Vlachou Schwing-Haub - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Rechtsanwalt Alexander Velten
Rodheimer Str. 95
35398 Gießen
Fon. 0641-9607441 Fax. 0641-6868899
E-Mail: velten@anwalt-fvvs.de
Homepage: www.anwalt-fvvs.de
Mein Anliegen ist es, Ihnen in Ihrem unternehmerischen und privaten Lebensbereich
die notwendige Sicherheit für jede Ihrer wichtigen Entscheidungen zu geben. Seit der Gründung der Bürogemeinschaft ist der Schwerpunkt meiner Tätigkeit die Strafverteidigung und die Beratung auf dem Gebiet des Strafrechts. Daneben liegt mein Interesse im Bereich des Zivilrechts - hier insbesondere des Erbrechts, Familienrechts, Schadensersatzrechts und Verkehrsrechts. Ich lege großen Wert darauf, dass die mir gestellten Aufgaben zeiteffizient und innerhalb eines vernünftigen Kostenrahmens erledigt werden. Zufrieden bin ich erst, wenn Sie es sind. Ich sehe mich als Dienstleister, dessen Aufgabe es ist, für den Mandanten die bestmögliche Lösung zu erarbeiten und auch durchzusetzen.
Beschränkt ist die anwaltliche Tätigkeit nicht allein auf das Führen von Prozessen. Vielmehr sollte der Anwalt, neben der gerichtlichen Tätigkeit, bereits im Vorfeld Probleme und Konfliktpunkte aufzeigen und diesbezüglich sachgerechte Lösungen finden.
In erster Linie strebe ich daher, wo es möglich ist, eine außergerichtliche Lösung an, weil eine solche erfahrungsgemäß schneller, wirksamer und kostengünstiger ist, als ein langwieriges gerichtliches Verfahren. Vor allem bei familienrechtlichen Streitigkeiten trägt diese Vorgehensweise zu einer Harmonisierung und damit zur Konfliktbereinigung bei.
Ferner berücksichtigt eine optimale Lösung auch die wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte. Damit ist gemeint, dass nicht immer der rein juristische Weg der wirtschaftlich sinnvolle und daher zu beschreitende Weg ist. Aufgrund einer individuellen Zusammenarbeit mit Ihnen und intensiven Auseinandersetzung mit den mir angetragenen Problemen, kann eine für Sie die Lösung gefunden werden, die alle Gesichtspunkte optimal berücksichtigt. Ich bin bei allen Amts- und Landgerichten vertretungsbefugt und bundesweit tätig. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite www.anwalt-fvvs.de
Quelle: openpr - Sind Ausländer im Falle einer Festnahme unverzüglich über ihr Recht auf konsularischen Beistand durch ihr Heimatland aufzuklären?