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Steuerrecht / Unternehmenssteuerreform: Umstrukturierungsmaßnahmen im Mittelstand nicht erschweren – Kritik an SEStEG durch die Bundessteuerberaterkammer
Wichtiger Teil der großen Unternehmensteuerreform ist der Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG). Die Bundesteuerberaterkammer (BStBK) hat an den Bundesrat eine Stellungnahme vom 20.09.2006 zum SEStEG-Entwurf gerichtet. Aus Sicht der BStBK laufen die im Rahmen des unter der Abkürzung SEStEG bekannten Gesetzentwurfs geplanten steuerrechtlichen Änderungen bei Unternehmensumstrukturierungen den Bedürfnissen mittelständischer Unternehmen in weiten Teilen zuwider. In der Stellungnahme an den Bundesrat unterstützt die BStBK die vom Wirtschafts- und Finanzausschuss des Bundesrates vorgebrachte Kritik. Problematisch ist vor allem, dass der Entwurf z. B. bei Überführung eines Wirtschaftsgutes in eine ausländische Betriebsstätte den so genannten gemeinen Wert als generellen Wertansatz vorsieht. Das führt zu einer höheren Steuerbelastung bei den betroffenen Unternehmen, denn nach geltendem Recht wird im Regelfall nur der niedrigere Teilwert, d. h. der Wert, den ein Erwerber des gesamten Unternehmens für das einzelne Wirtschaftsgutes zu zahlen bereit ist, angesetzt. Auch die geplante Sofortversteuerung stiller Reserven stellt eine gravierende Verschlechterung für grenzüberschreitend tätige Unternehmen dar. Die Regelung ist außerdem europarechtlich bedenklich, weil steuerlich danach unterschieden wird, ob ein Wirtschafts-gut beispielsweise aus einer Betriebsstätte in München in eine Betriebsstätte in Stuttgart oder in Wien überführt wird. Zudem droht damit eine Besteuerung von Scheingewinnen. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit mehr als 79.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses. Der Gesetzesentwurf ist unter www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_3792/DE/Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Gesetzentwuerfe__Arbeitsfassungen/006.html, die Stellungnahme der BStBK ist unter www.bstbk.de abrufbar. (PM der BStBK)
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Quelle: openpr - Steuerrecht / Unternehmenssteuerreform: Umstrukturierungsmaßnahmen im Mittelstand nicht erschweren – Kritik an SEStEG durch die Bundessteuerberaterkammer