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Urteil: Arbeitslose müssen rechtzeitige Bewerbung beweisen können
Ein Arbeitsloser wurde mit einer dreiwöchigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld belegt, weil er nicht unverzüglich auf ein Stellenangebot des Arbeitsamtes reagiert hatte. Dieses Entscheidung wurde in zweiter Instanz vom Landessozialgericht Hessen bestätigt. Der Betroffene hatte erst zwei Wochen nach Zugang des Angebots reagiert, was die Richter als zu spät beurteilten. Die Beweislast für die Bewerbung und den Zeitpunkt hat der Arbeitslose zu tragen.
Folglich muss ein Arbeitsloser fortan schriftliche Bewerbungen per Einschreiben versenden. Fraglich ist nur, ob die hierdurch entstehenden Mehrkosten ebenfalls vom „Leistungsträger“ erstattet werden. Telefonische Bemühungen sind genau zu protokollieren, wenn möglich im Beisein von Zeugen zu führen und am Besten schriftlich vom Unternehmen zu bestätigen.
Zorn Reich Wypchol, Rechtsanwaelte in Sozietät
Wetzlarer Straße 95
35398 Gießen
Tel:0641/202121
Fax:0641/28730
reich@anwaelte-giessen.de
www.anwaelte-giessen.de
Rechtsanwälte:
Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Sozietät, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist.
Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.
Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht ( Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht ) und Erbrecht ( Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern ).
Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger ( Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt ). Er verfügt über internationale Erfahrung ( Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste) und ist, unter anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.
Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichendem lokalen Netzwerk ( Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar ) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten.
Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa. Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand!
Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend, unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen. Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden zum einen von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und zum zweiten von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützter Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen. Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert.
Quelle: openpr - Urteil: Arbeitslose müssen rechtzeitige Bewerbung beweisen können