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Vertragsrecht / AGB: Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Link im Internet

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Juni erneut über die Einbeziehungen von AGB zu entscheiden. Danach kann es für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung es genügen, wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können.(BGH, I-ZR-75/03, Urteil vom 14.06.2006, Verfahrensgang: OLG Düsseldorf - 18 U 129/02 vom 05.02.2003; LG Mönchengladbach - 10 O 187/01 - 26.4.2002) Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsanwalt (www.rechtsanwalt-in-paderborn.de) rechtsanwalts-TEAM.de
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Quelle: openpr - Vertragsrecht / AGB: Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Link im Internet