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Vertragsrecht / Bankrecht: Vollständige Darlehenstilgung? - Auslegung einer Klausel, nach der die Tilgung eines Refinanzierungskredits aus der abzuschließenden Lebensversicherung erfolgen soll

Das Oberlandesgericht Hamm hat unlängst zur einer Formularklausel eines Darlehensvertrags Stellung genommen und dabei die Ansicht der beteiligten Bank gestärkt (OLG Hamm , 31-U-6/06 Urteil vom 03.07.2006; Vorinstanz: LG Detmold 12 O 132/05 Urteil vom 05.12.2005). Das Gericht hat dabei festgestellt: dass die Formulierung dass die "die Tilgung des Refinanzierungskredits aus der abzuschließenden Lebensversicherung bei der genannten Versicherungsgesellschaft bei Fälligkeit der Versicherungssumme erfolgt", es nahe legt, dass die Lebensversicherung lediglich ein Mittel zur Rückführung des Darlehens ist, nicht aber ohne weiteres und unabhängig von der Höhe der Versicherungsleistung dessen vollständige Tilgung bewirkt. Einem durchschnittlichen Darlehens- und Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis für die Auslegung des Formularvertrags abzustellen ist, ist es zudem bewusst, dass die Ablaufleistung einer Lebensversicherung nicht festliegt, sondern von der Höhe der Überschussbeteiligung abhängt und damit nicht notwendig zur Rückführung des Darlehens ausreicht. (Quelle: Lexinform) Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft www.rechtsanwalt-in-paderborn.de rechtsanwalts-TEAM.de
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Quelle: openpr - Vertragsrecht / Bankrecht: Vollständige Darlehenstilgung? - Auslegung einer Klausel, nach der die Tilgung eines Refinanzierungskredits aus der abzuschließenden Lebensversicherung erfolgen soll